Vorsorge
Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung des Patienten. Das gilt selbstverständlich auch für alle Entscheidungen am Lebensende. Deshalb empfehlen wir, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung treffen Sie bestimmte Entscheidungen im Bereich Ihrer medizinischen Versorgung im Voraus für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen wirksam zu treffen.
Patientenverfügungen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle sowie im Internet unter:
Patientenverfügung-Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, bestimmte Angelegenheiten (z.B. Amts- oder Versicherungsgeschäfte, Vertragsabschlüsse, etc.) zu regeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine ordnungsgemäße Vorsorgevollmacht kann die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.
Vorlage Vorsorgevollmacht bei Bundesministerium der Justiz.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht zum/zur Betreuer*innen bestellen soll, wenn es krankheitsbedingt ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Das Bundesjustizministerium hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst in “Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht”.